Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dermasens GmbH, Moos 731, 6866 Andelsbuch 9, Österreich, info(at)dermasens.at

1. Allgemeines, Vertragsschluss

1.1. Alle Geschäfte mit unseren Kunden (Unternehmer), insbesondere alle Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen unterliegen unseren aktuell gültigen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Individualabreden bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals schriftlich widersprechen. Unsere AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich hingewiesen wurde.
1.2. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische und gestalterische Abweichungen gegenüber Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und sonstigen, schriftlichen Unterlagen bleiben ebenso ausdrücklich vorbehalten wie Konstruktions-, Entwicklungs- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts. Angebote besitzen eine Gültigkeit von maximal 2 Wochen.
1.3. Für den Umfang des Auftrags ist unsere Auftragsbestätigung allein maßgebend. Spätere Ergänzungen, Abänderungen oder sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.4. Wir beliefern ausschließlich Unternehmer mit einem angemeldeten Gewerbe.

2. Preise, Zahlungsbedingungen

2.1. Die vereinbarten Preise verstehen zuzüglich, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch ohne Verpackung, Fracht und Versicherung. Ist der Kunde ein Unternehmer, sind die vereinbarten Preise Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Verpackung, Fracht und Versicherung.
2.2. Der vereinbarte Preis ist bei Übergabe bar und ohne Abzug zu begleichen. Versandware wird gegen Vorkasse bzw. Nachnahme geliefert. Die Gewährung von Rabatten und Skonti bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung.
2.3. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3. Lieferung

3.1. Wir liefern ab unserem Werk oder Auslieferungslager, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.2. Genannte Liefertermine gelten nur als unverbindliche Richtlinien, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.3. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen (z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung bei uns, einem unserer Zulieferer oder bei einem Transportunternehmen), verlängern die Lieferzeit angemessen. Das Gleiche gilt bei nachträglicher Änderung der Bestellung.
3.4. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Zu vorzeitigen Lieferungen und Teillieferungen sowie zu Teilberechnungen sind wir berechtigt. Des Weiteren sind wir berechtigt, den vereinbarten Auftragsgegenstand zu ändern oder von ihm abzuweichen, wenn diese Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung unserer Interessen dem Kunden zumutbar ist.
3.5. Im Falle des Lieferverzuges kann der Kunde, nachdem er uns eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde kann vom gesamten Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.
3.6. Ohne besonderes Verlangen des Kunden wird eine Lieferung nicht versichert. Verlangt der Kunde Abschluss einer Transportversicherung, wird diese auf Kosten des Kunden abgeschlossen.

4. Gefahrenübergang

4.1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware unsere Firma verlässt bzw. wenn ein bereitgestellter Gegenstand trotz unserer Bereitstellungsanzeige vom Kunden nicht abgeholt wird. Gleiches gilt, wenn der Gegenstand nach erbrachter Leistung auf Wunsch des Kunden vorübergehend auf dem Gelände unserer Firma verbleibt. 4.2. Verzögert sich die Lieferung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Bereitstellung der Auftragsgegenstände auf den Kunden über.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Auftragsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung der, uns aus dem Vertragsverhältnis zustehenden Forderungen vor. Ist der Kunde ein Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen Auftragsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
5.2. Im Falle der Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt die Verarbeitung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware anteilig für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen entstehen.
5.3. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Kunden hat dieser seinerseits die Ware nur unter wirksam vereinbartem Eigentumsvorbehalt an seine Abnehmer zu liefern. Der Kunde tritt in diesem Fall alle seine Forderungen gegen Dritte aus der Weiterveräußerung, auch gegebenenfalls künftig zustehende Forderungen, entsprechend dem Wert der Lieferung oder des Miteigentumsanteils, an uns ab.
5.4. Bei einer Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Rücktritt vom Vertrag zur Rücknahme des Auftragsgegenstandes berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme hat in diesem Fall der Kunde zu ersetzen. Für die Benutzung gelieferter und wieder zurückgeholter Gegenstände steht uns eine Nutzungsentschädigung und ggf. eine Wertminderung zu.
5.5. Verweigert der Käufer die Annahme der Ware oder tritt er vom Vertrag oder Auftrag zurück, so sind wir berechtigt, 25% des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz für Verwaltungs-, Lager-, Transport- und Organisationskosten sowie entgangenen Gewinn zu beanspruchen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

6. Rückgaberecht

Sind Sie ein Unternehmer besteht kein Rückgaberecht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

7. Haftung für Mängel

7.1. Liefern wir an Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist für Lieferungen gem. Satz 1 ein Jahr. Für gebrauchte Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Liefern wir gebrauchte Sachen an Unternehmer, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beginnt jeweils ab Ablieferung bzw. Abnahme der Liefergegenstände.
7.2. Offensichtliche Mängel an der Sache selbst oder an der Montageanleitung, soweit vorhanden, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind innerhalb von zwei Wochen schriftlich geltend zu machen. Ist der Kunde ein Unternehmer, sind offensichtliche Mängel i.S. dieser Bestimmung unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens aber sieben Arbeitstage nach Empfang der Auftragsgegenstände, schriftlich zu rügen. Zeigt sich später ein Mangel i.S. dieser Bestimmung, muss die Mängelanzeige sodann unverzüglich erfolgen.
7.3. Im Rahmen unserer Gewährleistungsverpflichtung werden wir Mängel am Auftragsgegenstand beseitigen oder den Auftragsgegenstand ersetzen (Nacherfüllung). Das Recht zur Mängelbeseitigung oder zum Austausch steht uns dreimal zu. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Die Mehrkosten der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung, die dadurch entstanden sind, dass der Kunde den Auftragsgegenstand nach der Lieferung an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht hat, übernehmen wir nicht.
7.4. Gewährleistungsansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn ein bestimmter Erfolg nicht eintritt.
7.5. Erweist sich eine Mängelrüge als unbegründet, so trägt der Kunde die durch unsere Inanspruchnahme entstandenen Kosten nach den zu diesem Zeitpunkt von uns allgemein berechneten Sätzen.
7.6. Garantien betr. der Beschaffenheit des Auftragsgegenstands sind nur wirksam, wenn wir eine schriftliche Garantieerklärung abgeben.

8. Haftung

8.1. Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. Sonstige Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Kunden, die auf Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die an dem Auftragsgegenstand selbst entstanden sind. Des Weiteren haften wir nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige Vermögensschäden.
8.3. Vorgenannter Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Schaden durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, wir eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben. Wenn wir wesentliche Vertragspflichten verletzen, haften wir auch für Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um vertragsuntypische, nicht vorhersehbare Schäden.
8.4. Eine Haftung für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs ist ausgeschlossen.

9. Schutzrechte

Betr. der von uns selbst hergestellten Produkte, Entwürfe sowie Beschreibungen behalten wir uns sämtliche Rechte, insbesondere Patent-, Gebrauchsmuster- sowie Urheberrechte vor.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1. Auf alle mit uns bestehenden Rechtsbeziehungen ist Österreichisches Recht anzuwenden. Österreichisches Recht ist auch für die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG – “Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.
10.2. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist 6850 Dornbirn für beide Teile Erfüllungsort und Gerichtsstand. Das gilt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch für Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess. Wir sind nach unserer Wahl auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.